Entscheidung im AS: Wird die Vier-Semester-Regelung für Prüfungen abgeschafft?

Wer selbst noch nie vor diesem Problem stand, hat vielleicht jemanden im engeren Bekanntenkreis, dem oder der schon einmal überraschend der Exmatrikulationsbescheid ins Haus geflattert kam. Wie kann das denn sein? Viele Studierende wissen offenbar nichts über die momentan gültige Regelung: Einmal angemeldet, muss eine Prüfung entweder im selben Semester oder in einem der drei Folgesemester bestanden werden. Auch wenn die Prüfungsversuche innerhalb dieser Frist nicht wahrgenommen wurden, läuft die Zeit. Nach Ablauf der insgesamt vier Semester gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden und es folgt die Exmatrikulation.
Nun soll in der Sitzung des Akademischen Senats (AS) am nächsten Mittwoch entschieden werden, ob der allgemeine Teil der Prüfungsordnung der Uni Bremen in diesem Aspekt geändert wird. Der AStA hatte die Diskussion vergangenen Sommer im Senat angestoßen und plädiert sowohl dafür, die zeitliche Begrenzung auf drei Folgesemester abzuschaffen, als auch dafür, im Zuge dessen eine Begrenzung auf eine gewisse Anzahl von Prüfungsversuchen nicht wieder einzuführen. Kurz gesagt: Das selbstbestimmte Studium soll durch keinerlei Versuchseinschränkungen eingeengt werden. Die Kommission für Studium, an die der AS die Arbeit an dem Thema im Sommer abgegeben hatte, stellt noch eine andere Option vor: die Begrenzung auf drei Prüfungsversuche, allerdings ohne zeitliche Befristung. Laut AStA sei das an den meisten Unis in Deutschland der Fall.
Der AStA ruft nun (auch per Facebook) die Studierenden dazu auf, am 25. Januar um 10 Uhr zur Sitzung des AS im GW2, Raum 3009 zu erscheinen. Eine breite studentische Anwesenheit, so hofft der AStA, bewegt die Mitglieder des AS ihre Entscheidung zugunsten einer Änderung der Prüfungsordnung zu treffen. Ein Informationstreffen findet am 24. Januar um 16 Uhr auf der AStA-Etage statt.

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