Erste Studierendenratssitzung nach den Wahlen

Die Stimmen der diesjährigen Studierendenratswahlen sind ausgewertet. Die meisten Stimmen und damit auch Sitze im Studierendenrat erhielt der AfA, gefolgt von Kralle und dem IAG. Vergangenen Montag tagte der Rat, um unter anderem den Präsidenten zu wählen und die Referatsstruktur für die kommende Legislaturperiode festzulegen

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Aufregung um Hausordnung

Seit dem 3. Mai gilt eine allgemeine Hausordnung für alle Gebäude der Universität. Dass die Entwicklung dieser Ordnung ohne Absprache und Kenntnis der Studierenden erfolgte, sorgt für Unverständnis im Studierendenrat. Auch die verschärfte Einschränkung von Plakatierung auf dem Campus wird kritisiert. In der Sitzung des Akademischen Senats am 6. Juni bezog das Rektorat Stellung. 

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How to Hochschulpolitik

Eine kurzer Überblick über das politische System der Universität Bremen

Dem einen oder anderen aufmerksamen Studierenden ist zuletzt womöglich die ungewöhnliche Anhäufung von dubiosen Plakaten aufgefallen, die mit prägnanten Zeilen wie „Für ein Studium ohne Prüfungspflicht“ versehen sind. Das ist das unverkennbare Zeichen dafür, dass die Studierendenrats- und Gremienwahlen bevorstehen.

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Beschluss über eventuelle Änderung der Prüfungsordnung vertagt

Diskussion im AS

Wider Erwarten kam es in der Januar-Sitzung des Akademischen Senats (AS) nicht zur Abstimmung über die Umgestaltung der Regelungen zur Prüfungswiederholung an der Uni Bremen. Stattdessen wurde die AS-Kommission für Studium und Lehre nach intensiver Diskussion damit beauftragt, die bereits vorliegenden Ideen für die April- oder Mai-Sitzung auszuarbeiten.

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Entscheidung im AS: Wird die Vier-Semester-Regelung für Prüfungen abgeschafft?

Wer selbst noch nie vor diesem Problem stand, hat vielleicht jemanden im engeren Bekanntenkreis, dem oder der schon einmal überraschend der Exmatrikulationsbescheid ins Haus geflattert kam. Wie kann das denn sein? Viele Studierende wissen offenbar nichts über die momentan gültige Regelung: Einmal angemeldet, muss eine Prüfung entweder im selben Semester oder in einem der drei Folgesemester bestanden werden. Auch wenn die Prüfungsversuche innerhalb dieser Frist nicht wahrgenommen wurden, läuft die Zeit. Nach Ablauf der insgesamt vier Semester gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden und es folgt die Exmatrikulation.
Nun soll in der Sitzung des Akademischen Senats (AS) am nächsten Mittwoch entschieden werden, ob der allgemeine Teil der Prüfungsordnung der Uni Bremen in diesem Aspekt geändert wird. Der AStA hatte die Diskussion vergangenen Sommer im Senat angestoßen und plädiert sowohl dafür, die zeitliche Begrenzung auf drei Folgesemester abzuschaffen, als auch dafür, im Zuge dessen eine Begrenzung auf eine gewisse Anzahl von Prüfungsversuchen nicht wieder einzuführen. Kurz gesagt: Das selbstbestimmte Studium soll durch keinerlei Versuchseinschränkungen eingeengt werden. Die Kommission für Studium, an die der AS die Arbeit an dem Thema im Sommer abgegeben hatte, stellt noch eine andere Option vor: die Begrenzung auf drei Prüfungsversuche, allerdings ohne zeitliche Befristung. Laut AStA sei das an den meisten Unis in Deutschland der Fall.
Der AStA ruft nun (auch per Facebook) die Studierenden dazu auf, am 25. Januar um 10 Uhr zur Sitzung des AS im GW2, Raum 3009 zu erscheinen. Eine breite studentische Anwesenheit, so hofft der AStA, bewegt die Mitglieder des AS ihre Entscheidung zugunsten einer Änderung der Prüfungsordnung zu treffen. Ein Informationstreffen findet am 24. Januar um 16 Uhr auf der AStA-Etage statt.

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