Beschluss über eventuelle Änderung der Prüfungsordnung vertagt

Diskussion im AS

Wider Erwarten kam es in der Januar-Sitzung des Akademischen Senats (AS) nicht zur Abstimmung über die Umgestaltung der Regelungen zur Prüfungswiederholung an der Uni Bremen. Stattdessen wurde die AS-Kommission für Studium und Lehre nach intensiver Diskussion damit beauftragt, die bereits vorliegenden Ideen für die April- oder Mai-Sitzung auszuarbeiten.

Die derzeitige Regelung sieht vor, dass eine nicht-bestandene Prüfung innerhalb von drei Folgesemestern bestanden werden muss. Einmal angemeldet, läuft diese Uhr im Prüfungsamt. Wurde die Prüfung nach dem dritten Folgesemester noch nicht als bestanden verzeichnet, erfolgt die Exmatrikulation. Viele Studierende trifft die Nachricht überraschend, denn die Informationsverbreitung zu diesem Thema ist offenbar schlecht. Studierende klagen, dass Dozentinnen und Dozenten selbst nicht darüber Bescheid wüssten, dass die Zwangsexmatrikulation aus administrativen Gründen erfolgen kann.

Am 25. Januar hätte der AS darüber abstimmen sollen, ob die derzeitige Regelung bestehen bleiben und verbessert werden soll oder ob eine der drei von der Kommission für Studium und Lehre formulierten Alternativen umgesetzt und der Allgemeine Teil der Bremer Prüfungsordnung dahingehend geändert wird. Zur Sitzung waren auch zahlreiche Studierende erschienen und hatten sich bei den Mitgliedern des AS Gehör verschafft. Der AStA hatte wenige Tage zuvor in einer Infomail zur Teilnahme an der öffentlichen Sitzung des AS aufgerufen und fordert dem Senat gegenüber die Abschaffung sämtlicher Einschränkungen: Den Studierenden soll es möglich sein, Prüfungen so oft zu wiederholen, wie sie wollen und das ohne ein zeitliches Limit. Diese Option ist auch in der Beschlussvorlage der Kommission enthalten.

Weitere Optionen sind einerseits die Beschränkung auf drei Prüfungsversuche innerhalb eines beliebigen Zeitraums. Der AStA wies darauf hin, dass sich die meisten deutschen Unis auf diese Regelung festgelegt hätten. Andererseits steht auch die strenge Regelung zur Diskussion, dass eine Prüfung innerhalb von drei direkt aufeinanderfolgenden Versuchen bestanden werden muss. Im ungünstigsten Fall könnte dies den Zeitraum zum Bestehen für Studierende auf ein Folgesemester verkürzen, je nachdem wie häufig innerhalb eines Semesters Prüfungstermine angesetzt sind.

Auf Grundlage der Diskussion in der vergangen AS-Sitzung soll die Kommission für Studium und Lehre nun die Vorschläge konkretisieren, dabei aber „ergebnisoffen“ gestalten, wie Lara Maliske, eine der vier studentischen Vertreterinnen und Vertreter im AS berichtet. „Was als Ergebnis der Diskussion auf jeden Fall festgehalten werden kann, ist, dass sich die meisten relativ einig sind, dass die derzeitige Wiederholungsregelung massiven Veränderungsbedarf hat,“ resümiert Maliske und animiert die Studierenden dazu, sich auch künftig an der Diskussion im AS zu beteiligen.

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