Aufregung um Hausordnung

Seit dem 3. Mai gilt eine allgemeine Hausordnung für alle Gebäude der Universität. Dass die Entwicklung dieser Ordnung ohne Absprache und Kenntnis der Studierenden erfolgte, sorgt für Unverständnis im Studierendenrat. Auch die verschärfte Einschränkung von Plakatierung auf dem Campus wird kritisiert. In der Sitzung des Akademischen Senats am 6. Juni bezog das Rektorat Stellung. 

Von Florian Fabozzi

Die Überraschung war groß, als am 3. Mai urplötzlich eine sogenannte allgemeine Hausordnung das Licht des Internets erblickte. Das Dokument, das auf der Website der Universität Bremen einsehbar ist, umfasst sechs Seiten und besitzt Gültigkeit für alle Gebäude der Universität. Nicht davon betroffen ist die Mensa, deren Hausrecht von Seiten des Studierendenwerks geregelt ist. Die Hausordnung, die vom Rektorat erarbeitet wurde, beinhaltet unter anderem Bestimmungen zur Sicherheit, Plakatierung, Barrierefreiheit und Raumnutzung. Dazu kommt ein Rauch-, Waffen- und Alkoholverbot.

Diskussionsbedarf beim Studierendenrat

Es dauerte nicht lang, bis der Studierendenrat auf das Dokument aufmerksam wurde – und in die Offensive ging. Der Studierendenrat kritisierte das Vorgehen des Rektorats, die Studierendenschaft über diese Vorgänge nicht informiert, geschweige denn einbezogen zu haben. Sie kritisieren des Weiteren die strenge Reglementierung der Plakatierung auf dem Campus, da diese gerade im Wahlkampf für die Studierendenratswahlen eine öffentlichkeitswirksame Funktion einnimmt. Schließlich wurde auch das Alkoholverbot und die Vernachlässigung des Themas Barrierefreiheit vom Studierendenrat angeprangert.
Im Rahmen der Sitzung des akademischen Senats am 6. Juni entschuldigte sich Kanzler Doktor Mehrtens für die fehlende Einbeziehung der Studierenden und versprach für die Zukunft eine inklusivere Vorgehensweise. Im selben Atemzug unterstrich er aber auch die Wichtigkeit dieser Hausordnung. Bisher habe es bei Fällen von Vandalismus keine klaren Regeln zum Umgang und Ahndung gegeben. Die Hausordnung sei also vor allem aus rechtlichen Gründen notwendig.

AStA verpennt Plakatierungsvorschlag

Die Beschränkung der Plakatierung ist laut Mehrtens eine Reaktion auf die Verschandelung von Räumen durch wilde und unordentliche Plakatierung. Dies habe einen Imageschaden für die Universität zur Folge. Unter anderem dürfen von nun an keine Plakate mehr an den Treppen der Gebäude angebracht werden. Das Rektorat betont, man möchte bei diesem n Thema nichtsdestotrotz das Interesse aller Seiten wahren. So hatte das Rektorat dem AStA bereits im Januar einen Vorschlag für ausgewiesene Plakatierungsflächen unterbreitet. Der AStA hat es jedoch aus unerklärlichen Gründen versäumt, auf den Vorschlag einzugehen. Durch eine bessere Kommunikation hätte man sich also die Diskussion um die Plakatierungsflächen ersparen können.
Immerhin einen Lichtblick gab es für den Studierendenrat: Für den Genuss von Alkohol an der Universität können beim Kanzler Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. So dürfte bei Feiern während der O-Woche oder bei Sommerfesten weiterhin mit Sekt angestoßen werden.

Titelbild: Universität Bremen

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