Verwirrung bei StudIP: Neue Regelungen für die VG Wort
Von Elina Fläschner
Bis zum 30.09.2017 gilt der Vertrag mit der VG Wort, welcher die Pauschalvergütung für die Veröffentlichung von Werken für Unterricht und Forschung festlegt. Der ScheinWerfer hat herausgefunden, was das konkret bedeutet und welche Auswirkung die kommenden Regelungen für Studierende hat.
Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) verwaltet seit 1958 die Urheberrechte von Autoren und stellt eine angemessene Vergütung von Autoren und Verlagen sicher. Die Kosten für die Nutzung von Schriftstücken sind in einem Verteilungsplan festgelegt, der regelmäßig überarbeitet wird. Aktuell ist den Universitäten noch eine Pauschalvergütung möglich. Zum Oktober des nächsten Jahres soll das Vergütungssystem bundesweit neu festgelegt werden. Eine bisherige Idee der VG Wort für die zukünftige Verwendung von urheberrechtlich geschützter Literatur ist die Einzelabrechnung.
Für Dozierende bedeutet dies, dass sie angeben müssen, welche Texte sie in ihren Seminaren zur Verfügung stellen, wie viele Seiten diese umfassen und wer die Autoren sind. Das Eingabesystem, mit dem diese Informationen erfasst werden sollen, wurde in einem Testdurchlauf als schwer bedienbar und umständlich empfunden. Dies führt zu einem nicht unerheblichen Arbeitsaufwand, wenn man bedenkt, dass in einem Seminar oft mehrere Texte pro Woche gelesen werden und jeder einzeln im System erfasst werden soll. Laut Einschätzungen der VG Wort wird sich dieser Zeitaufwand jedoch verkürzen, sobald das System den Nutzern angepasst wird und Routine einsetzen kann. Für die Optimierung der Anwendung ist also die Mithilfe der Universitäten nötig. Momentan sträubt sich die Mehrheit der Universitäten gegen eine Zustimmung des Rahmenvertrages zur Einzelabrechnung, was zur Folge hat, dass keine urheberrechtlich geschützten Dateien auf online-Lernplattformen hochgeladen werden dürfen. Dazu gehören unter anderem auch die Universitäten in Hessen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen.
Was bedeutet dies konkret für die Studierenden?
Der Hintergrund dieser Regelung ist die Tatsache, dass immer weniger Lehrbücher verkauft werden. Den Autoren wird kaum noch Honorar gezahlt, da für die Zielgruppe der Kauf der Lehrbücher nicht notwendig ist, wenn benötigte Texte zum Download bereit stehen. Eine pauschale Vergütung, wie sie bisher durchgesetzt wurde, hat zur Folge, dass die Autoren nicht ausreichend entlohnt werden können. Durch die neue Regelung verspricht man sich, die Autoren je nach Nutzungsintensivität der Leser vergüten zu können. Hat dies zur Folge, dass jeder Student in Zukunft alle benötigten Werke kaufen muss, wenn sich nicht auf neue Verträge geeinigt werden kann?
Zuerst der Rat, sich alle Texte herunterzuladen, die euch auf StudIP zur Verfügung stehen, da diese von dort entfernt werden müssen, falls es kein Nutzungsrecht für sie geben sollte. Aus Unsicherheit entfernen viele Dozierende auch Texte, für die eigentlich das Nutzungsrecht vorhanden ist, wie zum Beispiel selbsterstellte Skripte oder Folien.
Manche Universitäten haben bereits angekündigt, ihre Onlineplattformen komplett abzuschalten sollte es zu einer erschwerten Abrechnung kommen. Dementsprechend müssen Ausweichmöglichkeiten gefunden werden, um weiterhin die Textarbeit zu ermöglichen und dem Verlust von Qualität und Freiheit in der Lehre entgegen zu wirken. Eine Möglichkeit die Texte zu nutzen, ohne sie käuflich zu erwerben, ist es, die Studierenden benötigte Texte aus der Bibliothek kopieren zu lassen.
Eine weitere Möglichkeit wäre der Zusammenschluss mit Mitstudierenden, sodass benötigte Werke einmalig gekauft und dann untereinander ausgetauscht werden können. Keine der Lösungen ist jedoch optimal. Der Aufwand wird genaugenommen einfach nur auf die Seite der Studierenden verschoben und bedeutet zusätzlichen finanziellen, zeitlichen und organisatorischen Aufwand, damit Studierende auf Texte zugreifen können, die ihnen vorher kostenfrei zur Verfügung standen.
Gibt es Aussicht auf eine Verbesserung der Zustände?
Die VG Wort hält trotz Kritik an ihrem System zur Einzelabrechnung fest. Die Tatsache, das deutlich weniger Hochschulen den Vertrag unterschrieben haben als erwartet, führt dazu, dass zuerst geklärt werden muss, woran die Vereinbarung genau gescheitert ist. Vertreter der VG Wort, der Kulturministerkonferenz und der Hochschulrektorkonferenz sollen gemeinsam einen Lösungsvorschlag erarbeiten, der die weitere Nutzung von digitalen Semesterapparaten gewährleistet. Als Ergebnis der bisherigen Diskussionen gibt es eine Zwischenlösung, die es ermöglicht, digitale Semesterapparate auch 2017 uneingeschränkt zu nutzen, anstatt wie geplant die Einzelabrechnung durchzusetzen.
Fakten auf einen Blick:
- Die VG Wort legt neue Rahmenbedingungen zur Nutzung von Literatur an Universitäten fest
- In Zukunft soll die pauschale Abrechnung durch die Einzelangabe der verwendeten Werke ersetzt werden
- Viele Universitäten sind mit den einhergehenden Konditionen unzufrieden und lehnen den Vertrag ab
- D.h.: Texte dürfen nicht mehr über Onlineplattformen zur Verfügung gestellt werden, was zur Folge hat, dass sich Studierende die Texte selber besorgen müssen
- Es wird nach einer Lösung gesucht, um Texte auch weiterhin nutzen zu können und eine erschwerte Lehre zu vermeiden. Bis dahin können die Texte wie gewohnt genutzt werden